Änderungen im laufenden Geschäftsbetrieb

Haben Sie Ihr Unternehmen gegründet, so stellt dies keine feste, unabänderliche Organisationseinheit dar. Vielmehr liegt es in der Natur der Sache, dass Sie Ihr Unternehmen an Veränderungen am Markt anpassen möchten. So kann es sein, dass Sie das Sortiment der durch Sie angebotenen Waren verändern oder auch neue Leistungen anbieten möchten.

Auch eine Verlegung des Firmensitzes oder einer Zweigniederlassung kommen in Betracht.

In diesen Fällen informieren Sie bitte den UnternehmensService Ruhr-West als den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner. Sie können sich auch direkt an die Gewerbemeldestelle des Ortes, in dem Sie aktuell Ihren Firmensitz haben, wenden.

Sonderregelungen

Bitte beachten Sie, dass die obige Auflistung meldepflichtiger Änderungen nicht abschließend ist.

Insbesondere wenn Sie als

  • Makler
  • Gasttättenbetreiber
  • Bauträger
  • Baubetreuer

Tätig sind, sind auch die folgenden Veränderungen mitzuteilen:

  • Änderung des Familiennamens oder Umfirmierung
  • Veränderungen in der Geschäftsführung (wenn Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist)
  • Änderung Ihrer privaten Anschrift und die des Geschäftsführers