Bauvoranfrage, Baugenehmigung
Bauvoranfrage
Einzelne Fragen ihres Bauvorhabens können über eine Bauvoranfrage vor dem Baugenehmigungsverfahren geklärt werden. Die einzureichenden Unterlagen richten sich nach ihrer Fragestellung, mindestens wird ein Auszug aus der amtlichen Flurkarte, in dem das geplante Bauvorhaben mit allen seinen Maßen eingetragen ist, benötigt. Außerdem ist das Formular "Antrag auf Vorbescheid" erforderlich, das sie sich herunterladen können.
Eine Bauvoranfrage ist keine Baugenehmigung! Deshalb dürfen sie also nicht mit dem Bau beginnen. Eine Voranfrage ist 2 Jahre gültig. Für die Voranfrage fallen Gebühren an.
Bauantrag
Die Bauaufsichtsbehörden der Städte sind die Ansprechpartner "in Sachen Bauantrag".
Allgemeine Informationen
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