Gewerbesteuer
Verwaltung und Erhebung der Gewerbesteuer
Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung des so genannten Gewerbesteuermessbetrages erfolgt durch die Finanzämter. Die Gemeinde bestimmt die Höhe des Steuersatzes (Hebesatzes), der auf den Gewerbesteuermessbetrag zur Ermittlung der Gewerbesteuer angewandt wird. Die Gemeinde zieht die Gewerbesteuer ein und entscheidet auch über Erlass oder Stundung der Gewerbesteuer.
Steuerschuldner und Steuergegenstand
Steuerschuldner ist der Unternehmer (= derjenige für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird). Steuergegenstand ist der stehende Gewerbebetrieb und das Reisegewerbe. Unbedeutend sind die Eigentumsverhältnisse.
Allgemeine Informationen
Unternehmensführung