Verpflichtungen als Arbeitgeber
weitere Informationen:
Die Höhe des Lohnes, die Sie als Gegenleistung für die durch Ihre Mitarbeiter erbrachten Leistungen zahlen müssen, ist tariflich geregelt. Zudem ist es Ihre Aufgabe als Arbeitgeber, für Ihre Mitarbeiter Beitragszahlungen zu den gesetzlichen Sozialversicherungen (wie z.B. Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung) zu leisten. Die Höhe der Zahlungen ist vom geleisteten Arbeitslohn abhängig.
Weitere Informationen können Sie dem Internetauftritt des Interessenverbandes "Deutsche Sozialversicherung - Arbeitsgemeinschaft Europa e.V." (DSVAE), entnehmen.
Zudem bieten die Deutschen Rentenversicherungen umfassende Informationen rund um das Thema "Alterssicherung" an.
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