Wer alkoholische Getränke mit Gewinnaufschlag anlässlich von Straßen- oder Stadtteilfesten, Märkten, Sportveranstaltungen und ähnlichen Aktionen an Dritte abgibt, benötigt eine vorübergehende Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (Gestattung).

Wer für die genannten Veranstaltungen öffentlichen Straßenraum nutzen will, benötigt zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis.

Verwaltungsgebühr

Die Verwaltungsgebühr für Erteilung einer Gestattung beträgt in Nordrhein-Westfalen zwischen 25,00 und 400,00 Euro.