Erlaubnisse für Spielhallen und Spielgeräte

Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle

Wer selbstständig eine Spielhalle (Räumlichkeit zum Aufstellen von Spielgeräten) betreibt, benötigt eine Erlaubnis, wenn dort Geldspielgeräte, Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit oder Unterhaltungsspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeiten aufgestellt werden.

Auch für den Betrieb eines Spielcasinos ist eine Erlaubnis erforderlich, wenn dort Spieltische betrieben werden, die denen in Spielbanken ähneln (z.B. Roulette-Abarten). Für die Aufstellung solcher Spieltische ist zudem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamtes Wiesbaden erforderlich.

Das Spielhallengewerbe muss bei der Gewerbemeldestelle angemeldet werden.

Für den Betrieb einer Spielhalle ist eine Baugenehmigung der Baubehörde erforderlich.

Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten

Wer selbstständig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellt oder andere Spiele veranstaltet, benötigt eine Erlaubnis.

Das Gewerbe muss bei der Gewerbemeldestelle angemeldet werden.

Aufstellorte

Für die Aufstellung von Geldspielgeräten oder Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist für jeden Aufstellort und für jeden Automatenaufsteller eine Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellortes erforderlich (Unbedenklichkeitsbescheinigung).

Spielgeräte müssen bei der Gewerbemeldestelle und zur Vergnügungssteuer angemeldet werden.