Internationaler Führerschein

Ein Internationaler Führerschein berechtigt nur zum Führen von Kraftzeugen außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland. Er wird nur noch in seltenen Fällen benötigt; für einige Staaten (USA, Kanada, Ostblock, Australien) ist die Ausstellung jedoch anzuraten. Bei Anmietung eines Fahrzeuges wird häufig der Internationale Führerschein verlangt.

Vorraussetzung für den Internationalen Führerschein ist der Besitz eines gültigen EU-Kartenführerscheins.

Besitzen sie noch keinen neuen EU-Kartenführerschein, so muss dieser zusätzlich zum Internationalen Führerschein beantragt werden.

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Regulär in einem EU/EWR-Mitgliedsstaat erworbene Fahrerlaubnisse müssen nicht umgeschrieben werden.

In anderen Ländern regulär erworbene Fahrerlaubnisse berechtigen 6 Monate lang zum Führen eines entsprechenden Kraftfahrzeuges im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Nicht anerkannt werden

Lernführerscheine, provisorische Führerscheine oder nationale Führerscheine, die im Ausland während eines nur vorübergehenden Aufenthaltes (unter 185 Tage) erworben wurden. Sie berechtigen weder zum Führen eines Kraftfahrzeuges in der Bundesrepublik Deutschland, noch können sie in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Ebenso können internationale Führerscheine nicht umgeschrieben werden.

Fahrerkarte

Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t sowie Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen dürfen nur noch zugelassen werden, wenn sie mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sind. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf. Zur Inbetriebnahme und Bedienung des digitalen Kontrollgerätes benötigt das Fahrpersonal eine scheckkartengroße Fahrerkarte. Die 5 Jahre gültige Fahrerkarte kann nur bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Die Beantragung ist gebührenpflichtig. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.