Wer selbstständig Speisen, alkoholische oder alkoholfreie Getränke an andere Personen zum Verzehr an Ort und Stelle ausschenkt, betreibt ein Gaststättengewerbe.

Wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, benötigt man für die Ausübung des Gaststättengewerbes eine Erlaubnis.

Für den kurzzeitigen Betrieb eines Bier-, Wein- oder ähnlichen Standes ist eine vorübergehende Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (Gestattung) erforderlich.

Die Ausübung des Gaststättengewerbes bedarf der Anzeige bei der Gewerbemeldestelle.

Für die Nutzung eines Gebäudes oder von Räumen innerhalb eines Gebäudes als Gaststättenbetrieb ist eine Baugenehmigung erforderlich. Dies gilt auch für den Betrieb einer Außengastronomie auf einer privaten Fläche.

Für eine Außengastronomie auf einer öffentlichen Fläche ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich

Personen, die in einem Küchenbetrieb Speisen zubereiten benötigen ein Gesundheitszeugnis oder eine Bescheinigungen nach dem Infektionsschutzgesetz.