Abfallbeseitigung - Genehmigung zur gewerbsmäßigen Beseitigung von Abfällen (Transportgenehmigung)

Grundinformation

Wenn Sie gewerbsmäßig Abfälle zur Beseitigung oder bestimmte gefährliche Abfälle zur Verwertung transportieren wollen, benötigen Sie dafür eine Transportgenehmigung. Eine Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn Sie als Antragssteller Ihre Zuverlässigkeit und Fachkunde sowie eine ausreichende Versicherung nachweisen.

Stelle

Zuständig ist - die Untere Umweltschutzbehörde (jeweilige/r Stadt bzw. Kreis) in deren Bezirk Sie Ihren Hauptsitz haben, oder- die jeweilige Bezirksregierung, Dezernat 52, sofern diese nach der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) für Ihren Betrieb zuständig sind, z.B. wenn Sie an Ihrem Hauptsitz im Regierungsbezirk eine Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz betreiben oder Ihr Betrieb seinen Sitz im Ausland hat.

Voraussetzungen

Zuverlässigkeit, Sach- und Fachkunde, Versicherungen

Unterlagen

Erforderliche firmenbezogene Unterlagen:a) Antragsvordrucka) Gewerbeanmeldungb) Handelsregisterauszugc) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR 3;Belegart 9), nicht erforderlich bei Einzelfirmen)d) Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung e) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich einer Umwelthaftpflichtversicherung, soweit eine Zwischenlagerung oder eine andere, nicht zum Gebrauch eines Kraftfahrzeuges gehörende Tätigkeit vorgenommen werden sollf) Angaben über den beantragten Umfang der Genehmigung (Dauer, Einsammlungsgebiet und Abfallarten)Für alle Betriebsinhaber, gesetzlichen Vertreter des Betriebsinhabers, vertretungsberechtigten Gesellschafter, Geschäftsführer:a) polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0)b) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR 3; Belegart 9)Für die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Person und deren Vertreter:a) polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0)b) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR 3; Belegart 9)c) Fachkundenachweise. Die Fachkunde erfordert 1.während einer zweijährigen praktischen Tätigkeit erworbene Kenntnisse über dieEinsammlung oder Beförderung von Abfällen und2.die Teilnahme an einem oder mehreren von der zuständigen Behörde anerkanntenLehrgängen, in denen Kenntnisse entsprechend dem Anhang zu dieser Verordnung vermittelt worden sind.Von Antragstellern mit einem Betriebssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind die gleichen Unterlagen nach folgenden Maßgaben erforderlich:- Für den Nachweis der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung reicht die grüne Versicherungs-karte aus, wenn ausschließlich grenzüberschreitende Transporte durchgeführt werden. - Bei einem Wohnsitz im Ausland sind Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisteraus-künfte direkt beim Bundesamt für Justiz (www.bundesjustizamt.de ) zu beantragen und ein beglaubigtes Führungszeugnis vom Wohnort beizufügen.- Sofern der Antrag ausschließlich auf Transporte im Im-, Export oder Transit beschränkt wird, kann auf den Nachweis der Lehrgangsteilnahme verzichtet werden.

Gebühren

50 Euro bis 5.000 Euro

Bearbeitungsdauer

3 Monate nach Vorlage vollständiger Unterlagen; danach Genehmigungsfiktion

Informationen

§§ 49, 50 (2), 51 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/AbfG), Transportgenehmigungsverordnung Link zur Transportgenehmigungsverordnung:http://www.gesetze-im-internet.de/transgv/Link zum Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen:http://www.gesetze-im-internet.de/krw-_abfg/