Grundinformation
Wenn Sie Abfälle gewerbsmäßig einsammeln oder befördern, benötigen Sie dafür eine Transportgenehmigung. Von dieser Vorschrift gibt es Ausnahmen.
Stelle
Die Verwaltung des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem bzw. der Sie Abfälle einsammeln wollen. In Einzelfällen kann die jeweilige Bezirksregierung zuständig sein, zum Beispiel wenn Sie Ihren Betriebssitz im Ausland haben.
Voraussetzungen
Die Genehmigung ist an eine bestimmte Person gebunden und erfordert den Nachweis der Sach- und Fachkunde.