Grundinformation
Die Erteilung der Eigenschaft als anerkannte allgemein bildende Ergänzungsschule erfolgt auf Antrag durch den Schulträger. Die Schule muss zumindest das Bildungsziel der Hauptschule vermitteln.
Stelle
Zuständig ist das Dezernat 48 der Bezirksregierung, in deren Bezirk die Schule ihren Sitz hat.
Voraussetzungen
Träger, Leiterinnen und Leiter sowie Lehrerinnen und Lehrer von Ergänzungsschulen müssen die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzen und die Gewähr dafür bieten, dass Unterricht und Erziehung und die dabei verwendeten Lehr- und Lernmittel nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen (§ 116 Abs. 3 SchulG).
Unterlagen
Der Anzeige der geplanten Ergänzungsschule sind folgende Angaben beizufügen: 1. Bezeichnung der Schule2. Schulleitung3. Bildungsziel4. Lehrplan5. Schulanlagen 6. Schuleinrichtungen7. vorgesehene Schülerzahl
Gebühren
je nach Verwaltungsaufwand 50 bis 1000 Euro
Bearbeitungsdauer
Die Ergänzungsschule ist drei Monate vor Aufnahme des Unterrichts anzuzeigen. Sie benötigen dafür keinen Vorduck, bei Bedarf stehen jedoch Formulare zum Download auf den Internetseiten der Bezirksregierungen zur Verfügung.Die Anerkennung gilt als erteilt, wenn die Bezirksregierung nicht innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen entschieden hat.
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