Anerkennung einer Gesellschaft als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Grundinformation

Der Beruf des Wirtschaftsprüfers kann auch in einer Berufsgesellschaft ausgeübt werden. Eine solche Gesellschaft bedarf der staatlichen Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgeselschaft durch die Wirtschaftsprüferkammer.

Stelle

WirtschaftsprüferkammerKörperschaft öffentlichen RechtsPostfach 30 18 82, 10746 BerlinRauchstraße 26, 10787 BerlinTelefon: 030-726161-0Telefax: 030-726161-212kontakt@wpk.dewww.wpk.deAnsprechpartner:Hr. Dr. Reiner J. VeidtTel. 030/726161100eMail: reiner.veidt@wpk.de

Voraussetzungen

Einzelheiten des Anerkennungsverfahrens sind in den Merkblättern unter http://www.wpk.de/berufsregister/berufsgesellschaften.asp beschrieben.

Unterlagen

> Eine Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Satzung/des Gesellschaftsvertrages (§ 29 Abs. 2 WPO). > Der Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung (vorläufige Deckungszusage des Berufshaftpflichtversicherers, §§ 28 Abs. 7, 54 WPO). Liste von Versicherern: siehe Link nebenstehend. > Der Nachweis der Einzahlung des Mindestkapitals (§ 28 Abs. 6 WPO). Bei einer Bargründung ist der Nachweis der Einzahlung des Mindestkapitals durch Vorlage einer Bankbestätigung im Original zu erbringen; sie wird auf Wunsch zurückgesandt. > Eine Erklärung eines jeden Gesellschafters, dass er die Anteile an der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht für Rechnung eines Dritten hält (§ 28 Abs. 4 Nr. 2 WPO). > Anstellungsverträge der in der Gesellschaft tätigen Gesellschafter (vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Steuerbevollmächtigte etc.), die keine Organstellung innehaben. > Für Wirtschaftsprüfer und EU-Abschlussprüfer ist die Vorlage eines Anstellungsvertrages nicht erforderlich. Bescheinigungen ausl. Berufsorganisationen bzgl. der Zulassung/Anerkennung der EU-Abschlussprüfer und EU-Prüfungsgesellschaften.Formulare zum Download:http://www.wpk.de/berufsregister/antrag.aspListe Anbieter Berufshaftpflichtversicherung: http://www.wpk.de/praxishinweise/haftpflichtversicherungen.asp

Gebühren

1050 EURO

Informationen

§§ 27 bis 29 Wirtschaftsprüferordnunghttp://www.wpk.de/rechtsvorschriften/rechtsvorschriften.asp